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Termine sind langfristig abzustimmen, da der Vorstand ehrenamtlich tätig ist.
Stromentnahme am Gemeinschaftshaus ist möglich. Entstehende Kostenpauschale für den Verleih siehe Aushang am Gemeinschaftshaus.
Um das nachbarschaftliche Zusammenleben in unseren
Gärten nicht unnötig zu belasten, weisen wir auf die in der
Gartenordnung festgelegten Richtlinien hin. Besonders um Einhaltung der
Ruhezeiten wird gebeten.
zum Download:
Mit der eindringlichen Bitte sich auch daran zu halten, haben wir nochmals wichtige Informationen für alle Neu- und Altpächter zusammen gestellt.
Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Pächter in dringenden Fällen telefonisch
nicht erreichbar sind.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf von Bäumen, Büschen oder Hecken was in einer Kleingartenanlage gepflanzt werden darf. Unerlaubte Pflanzen werden bei der Gartenbegehung beanstandet und müssen auf Kosten des Pächters entfernt werden. Weitere Informationen entnehmem Sie der Gartenordnung.
zum Download:
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der FED-Versicherung ist dieses Formular ausgefüllt beim Vorstand abzugeben.
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