Gartenfreunde Bockfeld e.V. 
 

Es gibt auch wieder vermehrt Sichtungen und Hinterlassenschaften von Waschbären in unserer Anlage. Zumeist ist es aber bei relativ harmlosen Ver-wüstungen von Rasenflächen oder Fressgelagen mit Fallobst geblieben. Sollten sich Pächter durch die Tiere massiv gestört fühlen oder doch größere Schäden zu verzeichnen haben, so kann über eine „passive Bejagung“ nachgedacht werden. Hier gilt folgendes:


  • Waschbären sind Wildtiere und eine Bejagung in s.g. „befriedeten Bereichen“ (Wohngebieten etc.) ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht zulässig. Wir haben die Klosterkammer Hannover als Grundstückseigentümerin kontaktiert und jetzt auch eine schriftliche Genehmigung vorliegen.


Das bedeutet im Klartext:
In Abstimmung mit der zuständigen Stelle beim Landkreis dürfen durch geschulte Personen (Jäger) Lebendfallen aufgestellt werden.

Landkreis Hildesheim - Jagdbehörde - Herrn Grille
Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 / 309-3892 / Telefax: 05121 / 309-95-3892
E-Mail: Sebastian.Grille@landkreishildesheim.de

Dies geschieht aber NICHT im Namen und auf Rechnung des Vereins sondern ist vom (betroffenen) Pächter zu erwirken und zu finanzieren. Weder Klosterkammer, Landkreis, Bezirksverband oder der Verein übernehmen Kosten für eine Bejagung!

Hinweis: Es gibt auch s.g. „Vergrämungsmittel“, die Wildtiere abschrecken sollen. Sie sind frei erhältlich (Online oder Fachhandel) und können bis zu einigen Wochen wirken. Der Verein bittet hier um Umsicht, da Biozide zum Einsatz kommen! Auch spezielle Ultraschall-Sender können anschlagen!